Zuzahlungsregeln

Erfahren Sie hier wie sich die Zuzahlung bei Verbandmitteln berechnet.
Zuzahlungsregeln
  1. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen grundsätzlich eine Zuzahlung leisten
  2. Diese beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 €
  3. Allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels
  4. Für die Berechnung des Zuzahlungsbetrages für Verbandmittel ist der Wert der Verordnungszeile maßgebend

 

Sobald kalenderjährlich die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist, ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich. Die Belastungsgrenze errechnet sich wie folgt:

Jährliche Familien Bruttoeinnahmen - Freibeträge für Familienangehörige

= „verbleibende“ jährliche Familien Bruttoeinnahmen

davon 2 % (bei schwerwiegend chronischer Erkrankung 1 %)

= Zuzahlungsgrenze

 

Quelle: § 31 SGB V Abs. 3 S. 1 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 S. 1 SGB V, BVMed Bundesverband für Medizintechnologie e.V.

Mehr lesen

Schlagwörter:


Wenn Sie in unserem Shop ein Benutzerkonto einrichten, werden Sie schneller durch den Bestellvorgang geführt, können Ihren bisherigen Bestellablauf verfolgen und vieles mehr.

Registrieren

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00
Samstag 08:00 - 13:00
Sonntag geschlossen