Zuzahlungsregeln
- Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen grundsätzlich eine Zuzahlung leisten
- Diese beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 €
- Allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels
- Für die Berechnung des Zuzahlungsbetrages für Verbandmittel ist der Wert der Verordnungszeile maßgebend
Sobald kalenderjährlich die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist, ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich. Die Belastungsgrenze errechnet sich wie folgt:
Jährliche Familien Bruttoeinnahmen - Freibeträge für Familienangehörige
= „verbleibende“ jährliche Familien Bruttoeinnahmen
davon 2 % (bei schwerwiegend chronischer Erkrankung 1 %)
= Zuzahlungsgrenze
Quelle: § 31 SGB V Abs. 3 S. 1 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 S. 1 SGB V, BVMed Bundesverband für Medizintechnologie e.V.