Pflegebox beantragen

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Sie können auch wiederverwendbare Bettschutzeinlagen beantragen. Diese fließen nicht in die Produktgruppe 54 und somit auch nicht in die gesetzlichen 40 € aus § 40 Abs. 2 SGB XI.

Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen aus der Produktgruppe 51 werden nach Genehmigung und unter Abzug eines Eigenanteils von 10 v. H. (Soweit für Sie keine Befreiung vorliegt nach § 40 Abs. 3 Satz 5 SGB XI) von der Kasse bezahlt.
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3. Schließen Sie den Auftrag ab


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